BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Verlust von Kennzeichenschildern
Ein oder beide Kennzeichenschild(er) zu Ihrem Fahrzeug ist/sind in Verlust geraten, gestohlen worden oder sonstwie abhanden gekommen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (bei Finanzierung bitte ZB II/Brief vorher anfordern!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- verbleibendes Kennzeichenschild (bei Verlust von nur einem Schild)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
Kosten
27,60 € - 35,90 €
Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 € und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 € an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über die Info "Wunschkennzeichen".
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Hinweise und Besonderheiten
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.
- Bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das zweite Kennzeichen (außer bei Krad oder Anhänger) mit vorzulegen, da in jedem Fall die entsprechende Erkennungsnummer zur Fahndung ausgeschrieben wird. Deshalb ist eine Umkennzeichnung unumgänglich.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein oder beide Kennzeichenschild(er) zu Ihrem Fahrzeug ist/sind in Verlust geraten, gestohlen worden oder sonstwie abhanden gekommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (bei Finanzierung bitte ZB II/Brief vorher anfordern!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- verbleibendes Kennzeichenschild (bei Verlust von nur einem Schild)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
27,60 € - 35,90 €
Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 € und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 € an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über die Info "Wunschkennzeichen".
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Verlust ,Kennzeichenschild,Diebstahl, Terminbuchung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149453/showZulassungsstelle
U 11