BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Veräußerung eines Fahrzeuges
Sie haben Ihr Fahrzeug veräußert.
Unterlagen
Veräußerungsmitteilung oder Kopie des Kaufvertrages
Hinweise und Besonderheiten
- Als Halter eines Fahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Veräußerung eines noch zugelassenen Fahrzeuges der kennzeichführenden Zulassungsstelle mitzuteilen.
- Hierzu übersenden Sie bitte deutlich lesbar eine vorbereitete Veräußerungsmitteilung oder eine Fotokopie des Kaufvertrages. Wichtig ist, dass im jeweiligen Schriftstück ausdrücklich vermerkt ist, dass Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein an den Erwerber übergeben wurden und dass Käufer und Verkäufer beide das Schriftstück unterschrieben haben.
- Sie können jedoch auch gerne unseren Download-Service nutzen und ein Muster der Veräußerungsmitteilung ausdrucken.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Veräußerung eines Fahrzeuges
Sie haben Ihr Fahrzeug veräußert.
Veräußerungsmitteilung oder Kopie des Kaufvertrages
Verkauf, Fahrzeug,Veräußerungsmitteilung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149452/show Zulassungsangelegenheiten
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Zulassungsstelle
U 11
+49 2452 13-3611