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Rote Kennzeichen für KFZ - Händler
Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.
Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
- Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Kosten
222,90 €
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Hinweise und Besonderheiten
Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.
Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
- formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
- Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149355/show
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.