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 Rote Kennzeichen für KFZ - Händler

Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.

Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
  • Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat

Kosten

222,90

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Hinweise und Besonderheiten

Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611