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Kennzeichengrößen
PKW / LKW / Anhänger u.a. (einzeilig)
- 460 x 110 mm
- 520 x 110 mm
PKW / LKW / Anhänger u.a. (zweizeilig)
- 280 x 200 mm
- 340 x 200 mm
Krafträder (verkleinerte Schrift ab 08.04.2011)
- 180 bis 220 x 200 mm
Krafträder (zweizeilig - normale Schrift)
- 210 x 200 mm
- 230 x 200 mm
- 240 x 200 mm
- 250 x 200 mm
- 260 x 200 mm
- 280 x 200 mm
Leichtkrafträder / landwirtschaftliche Zugmaschinen (gilt nicht für Quads)
(verkleinerte Schrift)
- 240 x 130 mm
- 255 x 130 mm
Unterlagen
Beim Austausch von Kennzeichenschildern, z. Bsp. nach einem Unfall oder durch Abnutzung:
- alte Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
Hinweise und Besonderheiten
- Seit dem 01.11.2000 sind nur noch Euro - Kennzeichen zulässig. Beim Austausch von alten Kennzeichenschildern sind deshalb evtl. beide Kennzeichenschilder auszutauschen.
- In Einzelfällen (z.B. Einfuhr aus USA) können die Schildergrößen von den vorgeschriebenen Größen abweichen.
- Eine Absprache mit der Zulassungsbehörde sollte unbedingt erfolgen.
- Zum 08.04.2011 wurde das neue Kraftradkennzeichen eingeführt. Da hierbei die verkleinerte Schrift verwandt wird ist trotz Zuteilung von einem Buchstaben und drei Zahlen bzw. zwei Buchstaben und zwei Zahlen, grundsätzlich die Kennzeichengöße von 180 x 200mm möglich.
- wichtig: das/die Kennzeichenschild/er nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/-in entwerten !
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
PKW / LKW / Anhänger u.a. (einzeilig)
- 460 x 110 mm
- 520 x 110 mm
PKW / LKW / Anhänger u.a. (zweizeilig)
- 280 x 200 mm
- 340 x 200 mm
Krafträder (verkleinerte Schrift ab 08.04.2011)
- 180 bis 220 x 200 mm
Krafträder (zweizeilig - normale Schrift)
- 210 x 200 mm
- 230 x 200 mm
- 240 x 200 mm
- 250 x 200 mm
- 260 x 200 mm
- 280 x 200 mm
Leichtkrafträder / landwirtschaftliche Zugmaschinen (gilt nicht für Quads)
(verkleinerte Schrift)
- 240 x 130 mm
- 255 x 130 mm
Beim Austausch von Kennzeichenschildern, z. Bsp. nach einem Unfall oder durch Abnutzung:
- alte Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Seit dem 01.11.2000 sind nur noch Euro - Kennzeichen zulässig. Beim Austausch von alten Kennzeichenschildern sind deshalb evtl. beide Kennzeichenschilder auszutauschen.
- In Einzelfällen (z.B. Einfuhr aus USA) können die Schildergrößen von den vorgeschriebenen Größen abweichen.
- Eine Absprache mit der Zulassungsbehörde sollte unbedingt erfolgen.
- Zum 08.04.2011 wurde das neue Kraftradkennzeichen eingeführt. Da hierbei die verkleinerte Schrift verwandt wird ist trotz Zuteilung von einem Buchstaben und drei Zahlen bzw. zwei Buchstaben und zwei Zahlen, grundsätzlich die Kennzeichengöße von 180 x 200mm möglich.
- wichtig: das/die Kennzeichenschild/er nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/-in entwerten !
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.