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iKfz - Anträge
Hinweise und Besonderheiten
Für Privatleute besteht die Möglichkeit, online über ein Portal eingeschränkt Fahrzeuge zuzulassen, umzumelden bzw. außer Betrieb zu setzen. Neuzulassungen sind nur eingeschränkt online möglich. Dies ist davon abhängig, ob der Fahrzeughersteller alle zulassungsrelevanten Daten in eine dafür eingerichtete zentrale Datenbank eingestellt hat.
Zudem müssen die Antragssteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Registrierung im StVA-Portal des Kreises Heinsberg
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode
bei zugelassenen Fahrzeugen außerdem:
- das Fahrzeug muss nach dem 01. Januar 2015 zugelassen worden sein
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
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Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
iKfz - Anträge Fahrzeuge, Portal ,Internetzulassung ,Onlinezulassung,Internetabmeldung,Onlineabmeldung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149351/show
Zulassungsangelegenheiten
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg