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 Fahrzeug-Ident.-Nr. / Fahrgestellnummer

Zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeuges ist jedes Fahrzeug mit einer Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrzeug.-Ident.-Nr. - früher Fahrgestell-Nr.) ausgestattet. Diese Nr. wird normalerweise direkt in den Fahrzeugrahmen eingeschlagen und ist heute 17-stellig.

Hinweise und Besonderheiten

  • Ist die Fahrzeug.-Ident.-Nr. am Fahrzeug durch Korrosion nicht mehr lesbar, wird dies im Normalfall durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen festgestellt und entsprechend schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung legt der Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle vor.
  • Wurde am Fahrzeug das Fahrzeug.-Ident.-Nr. tragende Teil ausgetauscht, muss die Person, die die Arbeiten ausgeführt hat, eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit Vermerk über den Verbleib des Altteils ausstellen, die dann der Zulassungsstelle vorgelegt wird.
  • War das Fahrzeug schwer verunfallt, so dass eine Rohkarosse eingebaut werden muss, ist auch hier wieder eine entsprechende Bestätigung der einbauenden Firma mit der Originalrechnung der Rohkarosse und einer Bestätigung über die Verschrottung der alten Karosse vorzulegen.
  • Wenn nach eingehender Prüfung alle Unklarheiten ausgeräumt sind, wird eine auf den Einzelfall bezogene Bescheinigung für den amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt. Unter Vorlage dieser Bescheinigung ist das Fahrzeug dann dort vorzuführen. Dort wird dann die bisherige Fahrzeug.-Ident.-Nr. neu eingeschlagen, mit einem "TP-Stempel" begrenzt und ein entsprechendes Gutachten ausgehändigt. Anschließend sind die Fahrzeugpapiere mit TÜV - Bericht der Zulassungsstelle zwecks Eintragung vorzulegen.

Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611