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Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Sie möchten mit einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug zur Zulassungsstelle oder nach der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges noch mit dem Fahrzeug nach Hause fahren.
Hinweise und Besonderheiten
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind, wenn sie im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, nach § 12 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulässig, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind. Achtung: Die v.g. Fahrten sind nur mit speziell für das Fahrzeug reservierten Kennzeichen möglich. Diese Reservierung kann nur direkt bei der Außerbetriebsetzung beantragt werden und ist dann für dieses Fahrzeug gebunden.
- Für Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungsfahrten sind Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug anzubringen.
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Sie möchten mit einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug zur Zulassungsstelle oder nach der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges noch mit dem Fahrzeug nach Hause fahren.
Zulassungsverfahren ,Außerbetriebsetzung ,Prüfungsfahrten ,Kurzzeitkennzeichen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149176/show Zulassungsangelegenheiten
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Zulassungsstelle
U 11
+49 2452 13-3611