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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II / Ersatz-Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
Hinweise und Besonderheiten
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist durch die Person, die nachweislich (lückenlos ab Tag der letzten Zulassung) den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hatte, persönlich eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Diese kann bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgegeben werden.
- Aufgrund der Änderungen der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum 01.10.2010 darf eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel) erst dann durch die zuständige Behörde erteilt werden, wenn das Aufbietungsverfahren nachweislich erfolglos verlaufen ist.
- Dies bedeutet, dass eine Umschreibung auf einen anderen Halter erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (15 Tage nach Abgabe der eidesstatlichen Versicherung) erfolgen kann.
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II / Ersatz-Fahrzeugbrief Verlust,Zulassungsbescheinigung ,Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist durch die Person, die nachweislich (lückenlos ab Tag der letzten Zulassung) den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hatte, persönlich eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Diese kann bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgegeben werden.
- Aufgrund der Änderungen der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum 01.10.2010 darf eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel) erst dann durch die zuständige Behörde erteilt werden, wenn das Aufbietungsverfahren nachweislich erfolglos verlaufen ist.
- Dies bedeutet, dass eine Umschreibung auf einen anderen Halter erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (15 Tage nach Abgabe der eidesstatlichen Versicherung) erfolgen kann.
Zulassungsangelegenheiten
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 51.060741 6.107080
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zulassungsstelle U 11
+49 2452 13-3611
+49 2452 1388-3611