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 Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Ersatz-Fahrzeugschein

Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief (nur, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei

Hinweise und Besonderheiten

  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.

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Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611