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 Eintragungen / technische Änderungen

An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
  • Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)

Kosten

11,70 bis 30,20

Muss eine neue HU-Plakette verklebt werden, erhöht sich die Gebühr um 3,10 .

Hinweise und Besonderheiten

  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
  • Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
  • Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und eine Bankeinzugsermächtigung erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.

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Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611
Eintragungen / technische Änderungen

An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
  • Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)

11,70 bis 30,20

Muss eine neue HU-Plakette verklebt werden, erhöht sich die Gebühr um 3,10 .

Zulassungsbescheinigung ,Fahrzeugbrief,Fahrzeugschein ,Sachverständigen, Terminbuchung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149173/show
Zulassungsangelegenheiten
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Zulassungsstelle

U 11

+49 2452 13-3611