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 Einfuhr eines Fahrzeugs

Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen und gleichzeitig im Kreis Heinsberg zulassen.

Unterlagen

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) oder, wenn nicht vorhanden den Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis (durch Vorlage der v.g. Unterlagen, einer Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers oder eines Gutachtens gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen)
  • Eigentumsnachweis (Originalrechnung oder Originalkaufvertrag)
  • ausländische Fahrzeugpapiere (beim Import von Gebrauchtfahrzeugen / im Original)
  • ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug im Ausland noch zugelassen ist)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nur bei Importen aus Nicht - EU - Ländern)
  • Erklärung zur Umsatzsteuer (nur bei EU - Importen von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6000 km)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Zulassung als Firmenfahrzeug)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

Kosten

30,80 inkl. Zulassung, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 , wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über die Info "Wunschkennzeichen".

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Hinweise und Besonderheiten

  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Firmen benötigen nur die Gewerbeanmeldung.
  • Bei Zulassungsvorgängen für Vereine sind der Vereinsregisterauszug und die Vollmachten der dort genannten Unterschrifsbefugten erforderlich. 
  • Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten vorzulegen. Im Falle der alleinigen Sorge ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann aufgrund einer Schwerbehinderung der minderjährigen Person nach §3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes oder aufgrund des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Kraftfahrzeug (z.B. Pkw) erfolgen. Als Nachweis ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis notwendig.
  • Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen. Können bei Gebrauchtfahrzeugen keine ausländischen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, sind sonstige Nachweise über Baujahr oder Tag der ersten Zulassung beizubringen.
  • Ist bei Antragstellung das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat es nicht mehr als 6000 km zurückgelegt, ist bei der Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eine Erklärung des Erwerbers zur Umsatzsteuer abzugeben. Diese Erklärung ist durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt weiterzureichen. 
  • Ab dem 01.02.2014 ist für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer vorgeschrieben. Deshalb müssen bei jedem Zulassungsvorgang die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben und ein SEPA-Lastschriftmandat (nur im Original) durch den Fahrzeughalter und durch den Kontoinhaber erteilt werden. Diese ist zusätzlich zu einer evtl. zu erteilende Vollmacht vorzulegen.

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Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611
Einfuhr eines Fahrzeugs

Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen und gleichzeitig im Kreis Heinsberg zulassen.

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) oder, wenn nicht vorhanden den Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis (durch Vorlage der v.g. Unterlagen, einer Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers oder eines Gutachtens gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen)
  • Eigentumsnachweis (Originalrechnung oder Originalkaufvertrag)
  • ausländische Fahrzeugpapiere (beim Import von Gebrauchtfahrzeugen / im Original)
  • ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug im Ausland noch zugelassen ist)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nur bei Importen aus Nicht - EU - Ländern)
  • Erklärung zur Umsatzsteuer (nur bei EU - Importen von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6000 km)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Zulassung als Firmenfahrzeug)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

30,80 inkl. Zulassung, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 , wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über die Info "Wunschkennzeichen".

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

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Zulassungsangelegenheiten
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Zulassungsstelle

U 11

+49 2452 13-3611