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 Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges

Ihr Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. 

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und wird nur dann für den bisherigen Halter oder das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).

Weiterhin haben Sie bei der Außerbetriebsetzung die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen (ERK/GK/HS) für 3 Monate als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. Bei der Zulassung des anderen Fahrzeugs zahlen Sie dann die Wunschkennzeichen- und Vorabreservierungsgebühr i. H. v. 12,80 €.

Rückfahrten dürfen nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten und nicht gesiegelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wichtig: Kennzeichenschilder nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/in entwerten!

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Hinweise und Besonderheiten

  • Die Vorsprache kann durch einen Vertreter erfolgen.
  • Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges

Ihr Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. 

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und wird nur dann für den bisherigen Halter oder das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).

Weiterhin haben Sie bei der Außerbetriebsetzung die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen (ERK/GK/HS) für 3 Monate als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. Bei der Zulassung des anderen Fahrzeugs zahlen Sie dann die Wunschkennzeichen- und Vorabreservierungsgebühr i. H. v. 12,80 €.

Rückfahrten dürfen nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten und nicht gesiegelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wichtig: Kennzeichenschilder nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/in entwerten!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Außerbetriebsetzung , Kennzeichen ,Fahrzeug, Abmelden, Abmeldung, Terminbuchung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149048/show
Zulassungsangelegenheiten
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Zulassungsstelle

U 11

+49 2452 13-3611