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Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges
Ihr Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden.
Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und wird nur dann für den bisherigen Halter oder das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).
Weiterhin haben Sie bei der Außerbetriebsetzung die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen (ERK/GK/HS) für 3 Monate als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. Bei der Zulassung des anderen Fahrzeugs zahlen Sie dann die Wunschkennzeichen- und Vorabreservierungsgebühr i. H. v. 12,80 €.
Rückfahrten dürfen nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten und nicht gesiegelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wichtig: Kennzeichenschilder nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/in entwerten!
Für diese Dienstleistung steht Ihnen auch i-Kfz zur Verfügung. Hier können Sie Ihr Fahrzeug online - ohne eine Vorsprache in der Zulassungsstelle - abmelden. Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung i-Kfz - Anträge
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
-
Kennzeichenschilder
Hinweise und Besonderheiten
- Die Vorsprache kann durch einen Vertreter erfolgen.
- Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Siehe auch
Dienstleistung jetzt online nutzen!
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ihr Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden.
Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und wird nur dann für den bisherigen Halter oder das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).
Weiterhin haben Sie bei der Außerbetriebsetzung die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen (ERK/GK/HS) für 3 Monate als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. Bei der Zulassung des anderen Fahrzeugs zahlen Sie dann die Wunschkennzeichen- und Vorabreservierungsgebühr i. H. v. 12,80 €.
Rückfahrten dürfen nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten und nicht gesiegelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wichtig: Kennzeichenschilder nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/in entwerten!
Für diese Dienstleistung steht Ihnen auch i-Kfz zur Verfügung. Hier können Sie Ihr Fahrzeug online - ohne eine Vorsprache in der Zulassungsstelle - abmelden. Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung i-Kfz - Anträge
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
-
Kennzeichenschilder
- Die Vorsprache kann durch einen Vertreter erfolgen.
- Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.