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 Parkausweis für Personen mit Behinderung (blau)

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkkennzeichen "aG" oder Bl" aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg oder Selfkant, können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen (blauen) EU-Parkausweis beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzungen

Um den blauen Parkausweis zu beantragen benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen

- aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder 
- Bl (blind) 

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

- Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und
- Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme) 

Unterlagen

Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Passfoto

Kosten

gebührenfrei!

Hinweise und Besonderheiten

Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690
Parkausweis für Personen mit Behinderung (blau)

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkkennzeichen "aG" oder Bl" aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg oder Selfkant, können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen (blauen) EU-Parkausweis beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.

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Bürger-Service-Center
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-3690

Bürger-Service-Center

BSC

+49 2452 13-3690