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Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen.
Wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge einschließlich evtl. Anhänger 3,5 Tonnen überschreitet, ist dieser Güterkraftverkehr erlaubnispflichtig. Dies gilt nicht für den „Werkverkehr", der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens erfasst.
Man unterscheidet zwischen der Erlaubnis für den nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr, die nur in Deutschland gilt, und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt), die zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr im Gebiet der Europäischen Union berechtigt.
Die Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz werden seit dem 04. Dezember 2011 für die Dauer von bis zu 10 Jahren ausgestellt.
Fahrerbescheinigung:
Soll ein Fahrer, der Staasangehöriger eines nicht EU-Mitgliedsstaates ist, als Fahrpersonal eingesetzt werden, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass dieser
- bei Fahrten im Inland den Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, mitführt (der Aufenthaltstitel kann für Zwecke des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine gültige Fahrerbescheinigung ersetzt werden).
- bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr eine Fahrerbescheinigung mitführt.
Für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz, der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
Kosten
- Erteilung einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz für ein Fahrzeug 375,00 €
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für ein Fahrzeug 375,00 €
- für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug weitere 75,00 €
- Erteilung der Fahrerbescheinigung 90,00 €
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Zuständige Einrichtung
Verkehrsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: verkehrhs@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen.
Wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge einschließlich evtl. Anhänger 3,5 Tonnen überschreitet, ist dieser Güterkraftverkehr erlaubnispflichtig. Dies gilt nicht für den „Werkverkehr", der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens erfasst.
Man unterscheidet zwischen der Erlaubnis für den nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr, die nur in Deutschland gilt, und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt), die zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr im Gebiet der Europäischen Union berechtigt.
Die Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz werden seit dem 04. Dezember 2011 für die Dauer von bis zu 10 Jahren ausgestellt.
Fahrerbescheinigung:
Soll ein Fahrer, der Staasangehöriger eines nicht EU-Mitgliedsstaates ist, als Fahrpersonal eingesetzt werden, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass dieser
- bei Fahrten im Inland den Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, mitführt (der Aufenthaltstitel kann für Zwecke des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine gültige Fahrerbescheinigung ersetzt werden).
- bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr eine Fahrerbescheinigung mitführt.
Für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz, der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
- Erteilung einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz für ein Fahrzeug 375,00 €
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für ein Fahrzeug 375,00 €
- für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug weitere 75,00 €
- Erteilung der Fahrerbescheinigung 90,00 €
Frau
Donders
U04