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Aufstellen von Containern
Nach § 32 Straßenverkehrs-Ordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch Gehweg, Radweg und evtl. vorhandene Seiten- und Parkstreifen. Container bzw. Wechselbehälter dürfen dort somit nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziffer 8 Straßenverkehrs-Ordnung erteilt hat.
Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
Der Antrag für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Eine telefonische Übermittlung der Antragsdaten ist ebenfalls möglich.
Kosten
Die Gebühr beträgt im Regelfall 25,50 €.
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Zuständige Einrichtung
Verkehrsangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: verkehrhs@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nach § 32 Straßenverkehrs-Ordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch Gehweg, Radweg und evtl. vorhandene Seiten- und Parkstreifen. Container bzw. Wechselbehälter dürfen dort somit nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziffer 8 Straßenverkehrs-Ordnung erteilt hat.
Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
Der Antrag für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Eine telefonische Übermittlung der Antragsdaten ist ebenfalls möglich.
Die Gebühr beträgt im Regelfall 25,50 €.
Container , Parkstreifen, Wechselbehälter ,Ausnahmegenehmigung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148938/showHerr
Görtz
U04