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 Internationaler Führerschein

Sie möchten ins Ausland reisen und möchten als Übersetzung zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein mitnehmen.

Der internationale Führerschein übersetzt Ihren nationalen Führerschein jeweils in die englische, russische, spanische und französische Sprache.

Rechtsgrundlagen

§§ 25a und 25b Fahrerlaubnisverordnung - FeV

Unterlagen

Zur Ausstellung des internationalen Führerscheines sind bei Antragstellung entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder dem Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung außer Ihrem Personalausweis/Pass der nationale (Karten-)Führerschein sowie ein Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.

Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.

Kosten

13,80

Hinweise und Besonderheiten

Der Antragsteller muss im Besitz eines Kartenführerscheines zum Nachweis der inländischen Fahrerlaubnis sein.

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Zuständige Einrichtung

Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690