BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Antrag auf Fahrerlaubnis

Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern?  Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und
• ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,
• ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:

• ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)

Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Kosten

44,70 € 

Die Gebühren erhöhen sich, wenn eine Eignungsbegutachtung erforderlich ist.

Hinweise und Besonderheiten

Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis  ist grundsätzlich der Besuch einer Fahrschule erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen Ihre Eignung und Befähigung bestehen.

Den Antrag für den Führerschein können Sie bereits (bis zu 6 Monaten) vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690
Antrag auf Fahrerlaubnis

Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern?  Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und
• ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,
• ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:

• ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)

Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

44,70 € 

Die Gebühren erhöhen sich, wenn eine Eignungsbegutachtung erforderlich ist.

Fahrerlaubnis ,Antrag ,Führerschein, Führerscheinantrag, Ersterteilung, Erweiterung, Fahrschule, Terminbuchung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148826/show
Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-3620

Führerscheinstelle, allg. Bereich

BSC

+49 2452 13-3620

Bürger-Service-Center

BSC

+49 2452 13-3690