BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ersatzführerschein
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden. Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich persönlich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung vorsprechen.
Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- ein Passbild (35 x 45 mm)
Für den Fall, dass Ihr Führerschein nicht vom Kreis Heinsberg ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorliegen. Die Karteikartenabschrift wird von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde auf Ihren Antrag hin direkt an den Kreis Heinsberg gesandt.
Kosten
35,60 € zuzüglich 5,10 € Zustellkosten
Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 € zu zahlen.
Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 € an.
Hinweise und Besonderheiten
Die Ausstellung eines Ersatz-Führerscheines ist auch erforderlich, wenn Ihr Führerschein unleserlich geworden ist, wenn Auflagen zu ändern sind oder wenn Sie z.B. einen Namenswechsel eintragen lassen möchten.
Wir bieten Ihnen den sogenannten Direktversand an. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Ein weiterer Besuch bei der Behörde ist dann nicht mehr notwendig.
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Bürger-Service-Center
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden. Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich persönlich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung vorsprechen.
- Personalausweis bzw. Pass
- ein Passbild (35 x 45 mm)
Für den Fall, dass Ihr Führerschein nicht vom Kreis Heinsberg ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorliegen. Die Karteikartenabschrift wird von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde auf Ihren Antrag hin direkt an den Kreis Heinsberg gesandt.
35,60 € zuzüglich 5,10 € Zustellkosten
Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 € zu zahlen.
Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 € an.
Führerschein , Ersatzführerschein,Fahrerlaubnis https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148822/showBürger-Service-Center
BSC
Führerscheinstelle, allg. Bereich
BSC