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Berufskraftfahrerqualifikation
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr.
Nach dem Erwerb der entsprechenden Grundqualifikation sind im Abstand von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen abzuschließen.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 95 stellen Sie bitte beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg
Unterlagen
Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der 35-stündigen Weiterbildung
Kosten
28,60 € zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr für die Ausstellung des Führerscheines
Hinweise und Besonderheiten
Der Erwerb der Grundqualifikation entfällt bei dem Besitzstand der Fahrerlaubnis für die Klasse/n D1, D1E, D, DE bis zum 09.09.2008 und Klasse/n C1, C1E, C, CE bis zum 09.09.2009.
Zuständige Einrichtung
Bürger-Service-Center
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr.
Nach dem Erwerb der entsprechenden Grundqualifikation sind im Abstand von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen abzuschließen.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 95 stellen Sie bitte beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg
Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der 35-stündigen Weiterbildung
28,60 € zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr für die Ausstellung des Führerscheines
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ,Kraftfahrer https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148821/showBürger-Service-Center
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Führerscheinstelle, allg. Bereich
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