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 Mietwohnungsbauförderung

Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau und die Neuschaffung (Gebäudebestand) von qualitätvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum.

Gefördert werden der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von Mietwohnungen auch in Form von

  • Mieteinfamilienhäuser
  • Gruppenwohnungen für ältere oder behinderte Menschen sowie Studierende
  • bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen


Die budgetiert zugeteilten Mittel können an private Investoren und Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften vergeben werden.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A oder B). In den Kommunen des Kreises Heinsberg beträgt das Grunddarlehen pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche für die Einkommensgruppe A: 3 010 Euro und für die Einkommensgruppe B: 1 820 Euro,

Zusatzdarlehen können gewährt werden z.B.: Standortaufbereitung, Mieteinfamilienhäuser, Bauen mit Holz, Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten, Energieeffizienz, Mehr an barrierefreiem Wohnraum und städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten.

Die Baudarlehen haben folgende Konditionen:

In allen kreisangehörigen Kommunen 0,0 % Zinsen bis zum Ablauf des 5. Jahres, danach 0,5 % für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 25 oder 30 Jahren, zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag, 1 % oder 2 % Tilgung. Nach Ablauf der Zweckbindung erfolgt eine  Marktübliche Verzinsung.

Es können Tilgungsnachlässe in Höhe von 30 % (Belegungsbindung 25 Jahre) bis 35 % (Belegungsbindung 30 Jahre) gewährt werden. Für die Zusatzdarlehen können Tilgungsnachlässe von 50 % gewährt werden.

Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist, dürfen grundsätzlich nicht gefördert werden.

Nicht als Vorhabenbeginn gelten

a) der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, die der Ausführung zuzurechnen sind,
b) Bodenuntersuchungen,
c) das Herrichten des Grundstücks,
d) der Grunderwerb und
e) standortbedingte Maßnahmen nach Nummer.

Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungstermin mit einem/er der aufgeführten Sachbearbeiter/innen zu vereinbaren, um der Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln, der Qualitätsanforderung an die Planung und des weiteren Verfahrens zu klären.

Unterlagen

Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Im Internet sind Unterlagen sowie weitergehenmde Informationen (z. B. Textausgabe der Wohnraumförderbestimmungen) abrufbar.

Kosten

Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.

Hinweise und Besonderheiten

In Angelegenheiten der Mietwohnungsbauförderung stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen unter der angegebenen Rufnummer oder über das Funktionspostfach wohnraumfoerderung@kreis-heinsberg.de zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

Wohnungswesen
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Coenen:
Tel: +49 2452 13-6332
Frau Mirbach:
Tel: +49 2452 13-6334
Mietwohnungsbauförderung

Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau und die Neuschaffung (Gebäudebestand) von qualitätvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum.

Gefördert werden der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von Mietwohnungen auch in Form von

  • Mieteinfamilienhäuser
  • Gruppenwohnungen für ältere oder behinderte Menschen sowie Studierende
  • bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen


Die budgetiert zugeteilten Mittel können an private Investoren und Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften vergeben werden.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A oder B). In den Kommunen des Kreises Heinsberg beträgt das Grunddarlehen pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche für die Einkommensgruppe A: 3 010 Euro und für die Einkommensgruppe B: 1 820 Euro,

Zusatzdarlehen können gewährt werden z.B.: Standortaufbereitung, Mieteinfamilienhäuser, Bauen mit Holz, Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten, Energieeffizienz, Mehr an barrierefreiem Wohnraum und städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten.

Die Baudarlehen haben folgende Konditionen:

In allen kreisangehörigen Kommunen 0,0 % Zinsen bis zum Ablauf des 5. Jahres, danach 0,5 % für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 25 oder 30 Jahren, zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag, 1 % oder 2 % Tilgung. Nach Ablauf der Zweckbindung erfolgt eine  Marktübliche Verzinsung.

Es können Tilgungsnachlässe in Höhe von 30 % (Belegungsbindung 25 Jahre) bis 35 % (Belegungsbindung 30 Jahre) gewährt werden. Für die Zusatzdarlehen können Tilgungsnachlässe von 50 % gewährt werden.

Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist, dürfen grundsätzlich nicht gefördert werden.

Nicht als Vorhabenbeginn gelten

a) der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, die der Ausführung zuzurechnen sind,
b) Bodenuntersuchungen,
c) das Herrichten des Grundstücks,
d) der Grunderwerb und
e) standortbedingte Maßnahmen nach Nummer.

Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungstermin mit einem/er der aufgeführten Sachbearbeiter/innen zu vereinbaren, um der Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln, der Qualitätsanforderung an die Planung und des weiteren Verfahrens zu klären.

Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Im Internet sind Unterlagen sowie weitergehenmde Informationen (z. B. Textausgabe der Wohnraumförderbestimmungen) abrufbar.

Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.

Baudarlehen , Wohnraum,Mietwohnung, wohnungsbau, förderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148721/show
Wohnungswesen
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Coenen

629

+49 2452 13-6332

Frau

Mirbach

628

+49 2452 13-6334