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 Mietwohnungsbauförderung

Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau und die Neuschaffung (Gebäudebestand) von qualitätvollem,  energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum.

Gefördert werden der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von Mietwohnungen auch in Form von
• Mieteinfamilienhäuser
• Gruppenwohnungen für ältere oder behinderte Menschen sowie Studierende 
• bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen

Die Baudarlehen haben folgende Konditionen:

In allen kreisangehörigen Kommunen 0,0 % Zinsen bis zum Ablauf des 15. Jahres, danach 0,5 % für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von  25 oder 30 Jahren, zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag, 1 % oder 2 % Tilgung. Nach Ablauf der zweckbindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung.

Die budgetiert zugeteilten Mittel können an private Investoren und Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften vergeben werden.

Maßnahmen dürfen erst begonnen werden bzw. Aufträge, die der Bauausführung zuzurechnen sind, erst erteilt werden, wenn die beantragten Darlehen durch die Förderzusage bewilligt werden.

Es können Tilgungsnachlässe in Höhe von 20 % bis 50 % gewährt werden. Bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren erhöht sich der Tilgungsnachlass um weitere 5 Prozentpunkte.

Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungstermin mit einem/er der nachstehend aufgeführten Sachbearbeiter/innen zu vereinbaren, um der Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln, der Qualitätsanforderung an die Planung und des weiteren Verfahrens zu klären.

Unterlagen

Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Im Internet sind Unterlagen sowie weitergehenmde Informationen (z. B. Textausgabe der Wohnraumförderbestimmungen) abrufbar.

Kosten

Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.

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Zuständige Einrichtung

Wohnungswesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Coenen:
Tel: +49 2452 13-6332
Frau Mirbach:
Tel: +49 2452 13-6334
Mietwohnungsbauförderung

Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau und die Neuschaffung (Gebäudebestand) von qualitätvollem,  energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum.

Gefördert werden der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von Mietwohnungen auch in Form von
• Mieteinfamilienhäuser
• Gruppenwohnungen für ältere oder behinderte Menschen sowie Studierende 
• bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen

Die Baudarlehen haben folgende Konditionen:

In allen kreisangehörigen Kommunen 0,0 % Zinsen bis zum Ablauf des 15. Jahres, danach 0,5 % für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von  25 oder 30 Jahren, zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag, 1 % oder 2 % Tilgung. Nach Ablauf der zweckbindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung.

Die budgetiert zugeteilten Mittel können an private Investoren und Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften vergeben werden.

Maßnahmen dürfen erst begonnen werden bzw. Aufträge, die der Bauausführung zuzurechnen sind, erst erteilt werden, wenn die beantragten Darlehen durch die Förderzusage bewilligt werden.

Es können Tilgungsnachlässe in Höhe von 20 % bis 50 % gewährt werden. Bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren erhöht sich der Tilgungsnachlass um weitere 5 Prozentpunkte.

Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungstermin mit einem/er der nachstehend aufgeführten Sachbearbeiter/innen zu vereinbaren, um der Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit von Fördermitteln, der Qualitätsanforderung an die Planung und des weiteren Verfahrens zu klären.

Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Im Internet sind Unterlagen sowie weitergehenmde Informationen (z. B. Textausgabe der Wohnraumförderbestimmungen) abrufbar.

Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.

Baudarlehen , Wohnraum,Mietwohnung, wohnungsbau, förderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148721/show
Wohnungswesen
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Coenen

629

+49 2452 13-6332

Frau

Mirbach

628

+49 2452 13-6334