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Eigentumsförderung
Der Kreis Heinsberg unterstützt Haushalte bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zurzeit kann die Neuschaffung und der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in allen kreisangehörigen Kommunen gefördert werden. Die Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohneigentum kann ebenfalls in allen Kommunen erfolgen.
Die Baudarlehen werden zu Beginn mit 0,5 % verzinst. Weiterhin ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % und eine Tilgung von 1 % (Neubau, Ersterwerb) bzw. 2 % (Erwerb vorhandenes Wohneigentum) zu entrichten. Eine Höherverzinsung erfolgt frühestens nach 25 Jahren. In diesem Zusammenhang besteht unter bestimmten Voraussetzungen jeweils die Möglichkeit der Zinssenkung.
Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwer behinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.
Maßnahmen dürfen erst dann begonnen werden bzw. Aufträge erteilt werden, nachdem die Förderzusage erteilt wurde. Beim Ersterwerb ist ein Vertragsabschluss nach Bewilligung - alternativ bei Vereinbarung eines kostenfreien Rücktrittsrechts – auch zu einem früheren Zeitpunkt zulässig. Beim Erwerb aus dem Bestand ist ein Vertragsabschluss erst nach erfolgter Antragstellung zulässig.
Unterlagen
Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Alternativ können diese Unterlagen auch im Internet im pdf-Format heruntergeladen werden.
Für eine Erstberatung werden Angaben über die Bruttoeinkünfte der letzten 12 Monate und der letzte Einkommensteuerbescheid benötigt.
Kosten
Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
In Angelegenheiten der Eigentumsförderung stehen Ihnen die u. a. Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Mirbach.
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Zuständige Einrichtung
Wohnungswesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg unterstützt Haushalte bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zurzeit kann die Neuschaffung und der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in allen kreisangehörigen Kommunen gefördert werden. Die Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohneigentum kann ebenfalls in allen Kommunen erfolgen.
Die Baudarlehen werden zu Beginn mit 0,5 % verzinst. Weiterhin ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % und eine Tilgung von 1 % (Neubau, Ersterwerb) bzw. 2 % (Erwerb vorhandenes Wohneigentum) zu entrichten. Eine Höherverzinsung erfolgt frühestens nach 25 Jahren. In diesem Zusammenhang besteht unter bestimmten Voraussetzungen jeweils die Möglichkeit der Zinssenkung.
Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwer behinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.
Maßnahmen dürfen erst dann begonnen werden bzw. Aufträge erteilt werden, nachdem die Förderzusage erteilt wurde. Beim Ersterwerb ist ein Vertragsabschluss nach Bewilligung - alternativ bei Vereinbarung eines kostenfreien Rücktrittsrechts – auch zu einem früheren Zeitpunkt zulässig. Beim Erwerb aus dem Bestand ist ein Vertragsabschluss erst nach erfolgter Antragstellung zulässig.
Für die Antragstellung sind Antragsvordrucke, sonstige Formulare und Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung erhältlich. Alternativ können diese Unterlagen auch im Internet im pdf-Format heruntergeladen werden.
Für eine Erstberatung werden Angaben über die Bruttoeinkünfte der letzten 12 Monate und der letzte Einkommensteuerbescheid benötigt.
Gebühren werden im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.
Wohneigentum , Baudarlehen ,Eigentumsförderung, Wohnungswesen Wohnraumförderung, wohnung ,förderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148720/showFrau
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