BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand und energetische Sanierung
Förderung von altersgerechtem Umbau
Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Ziel ist hierbei die Anpassung des Wohnraumangebotes an die Erfordernisse des demografischen Wandels.
Fördermittel werden im Wohnungsbestand für Mietwohnungen sowie für Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt. Damit soll erreicht werden, dass möglichst alle Altersgruppen
und insbesondere ältere oder auch pflegebedürftige Menschen vorhandenen Wohnraum barrierefrei nutzen können. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen innerhalb der vorgesehenen Einkommensgrenze liegt.
Darlehenskonditionen:
zinsfrei für die ersten 15 Jahre, danach 0,5 % (nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung), zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung.
Energetische Sanierung
Das Förderangebot des Landes Nordrhein-Westfalen gilt für Mietwohnungen, selbst genutztes Wohneigentum.
Das Förderangebot im Rahmen der energetischen Sanierung im Gebäudebestand ist so ausgestaltet, dass die Mieten und finanziellen Belastungen (Eigenheime) nach der energetischen Modernisierung sozial tragbar bleiben. Es entstehen bestimmte Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Die Zinsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Amt für Bauen und Wohnen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Förderung von altersgerechtem Umbau
Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Ziel ist hierbei die Anpassung des Wohnraumangebotes an die Erfordernisse des demografischen Wandels.
Fördermittel werden im Wohnungsbestand für Mietwohnungen sowie für Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt. Damit soll erreicht werden, dass möglichst alle Altersgruppen
und insbesondere ältere oder auch pflegebedürftige Menschen vorhandenen Wohnraum barrierefrei nutzen können. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen innerhalb der vorgesehenen Einkommensgrenze liegt.
Darlehenskonditionen:
zinsfrei für die ersten 15 Jahre, danach 0,5 % (nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung), zuzüglich 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung.
Energetische Sanierung
Das Förderangebot des Landes Nordrhein-Westfalen gilt für Mietwohnungen, selbst genutztes Wohneigentum.
Das Förderangebot im Rahmen der energetischen Sanierung im Gebäudebestand ist so ausgestaltet, dass die Mieten und finanziellen Belastungen (Eigenheime) nach der energetischen Modernisierung sozial tragbar bleiben. Es entstehen bestimmte Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Die Zinsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre.
Energetische Sanierung , altersgerechter Umbau https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148589/showHerr
Coenen
629
Frau
Somers
627
Frau
Mirbach
628