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 Wohngeld

Anträge auf Wohngeld sind über die jeweils zuständige kreisangehörige Stadt oder Gemeinde zu stellen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeldim Internet zur Verfügung.

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Zuständige Einrichtung

Wohnungswesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Wohngeld

Anträge auf Wohngeld sind über die jeweils zuständige kreisangehörige Stadt oder Gemeinde zu stellen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeldim Internet zur Verfügung.

Wohngeldanspruch ,Wohngeldproberechner https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148588/show
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