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 Umweltinspektionsberichte

Veröffentlichung der Umweltinspektionsberichte (§ 52 a Abs. 5 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG, § 10 Abs. 2 Nr. 4 des Umweltinformationsgesetzes - UIG)

Der Kreis Heinsberg führt Umweltinspektionen nach den Maßgaben der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Industrieemissionsrichtlinie – IED-Richtlinie), der §§ 52 Abs. 1 b und 52 a BImSchG sowie des Erlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 26.06.2015 (Umweltinspektionserlaß) bei Anlagen mit einem Risikopotenzial für die Umwelt aus.

Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.

Nach jeder Überwachung einer Anlage wird ein Bericht erstellt, der für Anlagen nach der IED-Richtlinie gemäß § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG und alle anderen umweltrelevanten Anlagen nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 UIG zu veröffentlichen ist.