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Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.
Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.
Zuständige Einrichtung
Immissionsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.
Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.
Immissionsschutzgesetz,Genehmigungsverfahren ,Verfahrensunterlagen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148585/showHerr
Kanski
619
Frau
Gizel
628
Herr
Deußen
618
Herr
Scheuvens
618
Frau
Schirp
625
Herr
Winkler
617
Herr
Jacobs
606