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Genehmigungsbescheide - Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsbescheide für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (§ 10 Abs. 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet zu veröffentlichen.
Im Nachfolgenden werden Ihnen die hier erteilten Genehmigungen zur Verfügung gestellt. Die bezeichneten BVT-Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes
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Zuständige Einrichtung
Immissionsschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsbescheide für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (§ 10 Abs. 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet zu veröffentlichen.
Im Nachfolgenden werden Ihnen die hier erteilten Genehmigungen zur Verfügung gestellt. Die bezeichneten BVT-Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes
Genehmigungsbescheide , Immissionsschutzgesetzes https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148584/showFrau
Gizel
628
Herr
Kanski
619
Herr
Deußen
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Scheuvens
618
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625
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Herr
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606
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Stumm
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