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 Genehmigungsbescheide - Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsbescheide für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (§ 10 Abs. 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)

Gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet zu veröffentlichen.

Im Nachfolgenden werden Ihnen die hier erteilten Genehmigungen zur Verfügung gestellt. Die bezeichneten BVT-Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Immissionsschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gizel:
Tel: +49 2452 13-6336
Herr Kanski:
Tel: +49 2452 13-6354
Herr Deußen:
Tel: +49 2452 13-6353
Herr Scheuvens:
Tel: +49 2452 13-6355
Herr Winkler:
Tel: +49 2452 13-6352
Herr Jacobs:
Tel: +49 2452 13-6351
Frau Stumm:
Tel: +49 2452 13-6356