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 Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Seit dem 01.01.2008 ist die Kreisverwaltung Heinsberg Ihr Ansprechpartner für die Belange des Immissionsschutzes. Wir kümmern uns um die Genehmigung und Überwachung vieler technischer Anlagen, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können. Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarn nicht gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählen landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen, wie auch Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.

Für die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Heinsberg fallenden Anlagen nimmt der Kreis Heinsberg diese Aufgaben für alle Städte und Gemeinden wahr.

Hinweise und Besonderheiten

Für immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu gewerblichen Anlagen oder auch im Rahmen von Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontaktpersonen.

Zuständige Einrichtung

Immissionsschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kanski:
Tel: +49 2452 13-6354
Herr Deußen:
Tel: +49 2452 13-6353
Frau Gizel:
Tel: +49 2452 13-6336
Herr Jacobs:
Tel: +49 2452 13-6351
Herr Scheuvens:
Tel: +49 2452 13-6355
Frau Stumm:
Tel: +49 2452 13-6356
Herr Winkler:
Tel: +49 2452 13-6352