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Vorbescheide
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens können im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein von der Baugenehmigungsbehörde daraufhin erteilter Bauvorbescheid ist zwei Jahre gültig.
Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- zumindest ein Lageplan, Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- je nach Fragestellung z. B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Betriebsbeschreibung
Kosten
Für die Erteilung eines Vorbescheides sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.
Hinweise und Besonderheiten
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Herr Scheibel
Selfkant - Frau Fietz
Übach-Palenberg - Herr Scheufens
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg - Herr Sönmez
Zuständige Einrichtung
Bauplanung
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens können im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein von der Baugenehmigungsbehörde daraufhin erteilter Bauvorbescheid ist zwei Jahre gültig.
- vollständig ausgefüllter Antrag
- zumindest ein Lageplan, Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- je nach Fragestellung z. B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Betriebsbeschreibung
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Herr Scheibel
Selfkant - Frau Fietz
Übach-Palenberg - Herr Scheufens
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg - Herr Sönmez
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148580/show