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 Teilungsgenehmigungen

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Unterlagen

  • Antrag auf besonderem Vordruck
  • aktueller Lageplan auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Der Lageplan muss die erforderlichen Angaben und Darstellungen enthalten, er muss vom Vermessungs- und Katasteramt oder von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur gefertigt sein.
  • Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich

Kosten

Für die Teilungsgenehmigung sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.

Hinweise und Besonderheiten

Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:

Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.

Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.

Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Zuständige Einrichtung

Bauplanung
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Scheufens:
Tel: +49 2452 13-6324