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Sonderbauten/Wiederkehrende Prüfungen
Für bestimmte Gebäude hat der Gesetzgeber wiederkehrende Prüfungen angeordnet. Es handelt sich hierbei um Gebäude, die nach der Sonderbauverordnung errichtet und betrieben werden müssen. Dies sind in der Regel Gebäude, in denen sich eine große Anzahl von Besuchern aufhalten wie z. B. Versammlungsstätten und Krankenhäuser. In der Baugenehmigung finden Sie dazu die entsprechenden Hinweise.
Wenn Sie Fragen zu den wiederkehrenden Prüfungen haben, oder nach Durchführung einer solchen Prüfung weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Zuständige Einrichtung
Bauplanung
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Für bestimmte Gebäude hat der Gesetzgeber wiederkehrende Prüfungen angeordnet. Es handelt sich hierbei um Gebäude, die nach der Sonderbauverordnung errichtet und betrieben werden müssen. Dies sind in der Regel Gebäude, in denen sich eine große Anzahl von Besuchern aufhalten wie z. B. Versammlungsstätten und Krankenhäuser. In der Baugenehmigung finden Sie dazu die entsprechenden Hinweise.
Wenn Sie Fragen zu den wiederkehrenden Prüfungen haben, oder nach Durchführung einer solchen Prüfung weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Prüfungen ,Sonderbauverordnung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148468/showHerr
Gotzen
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