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Genehmigungsfreie Vorhaben
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es einige, wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel für bestimmte Wohngebäude im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne.
Vor der Durchführung baulicher Maßnahmen wird empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach der Genehmigungspflicht zu erkundigen.
Hinweise und Besonderheiten
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Herr Scheibel
Selfkant – Frau Fietz
Übach-Palenberg - Herr Scheufens
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg – Herr Sönmez
Zuständige Einrichtung
Bauplanung
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es einige, wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel für bestimmte Wohngebäude im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne.
Vor der Durchführung baulicher Maßnahmen wird empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach der Genehmigungspflicht zu erkundigen.
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung , Abbruch https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148466/showHerr
Scheibel
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Frau
Fietz
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Herr
Scheufens
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Frau
Boehme
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Herr
Sönmez
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