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Bauberatung
Vor der Beantragung einer Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderung haben Sie die Möglichkeit, die kostenfreie Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten Auskünfte zu den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches sowie zum Planungsrecht. Daneben erhalten Sie Informationen, wie Sie Ihr Bauvorhaben nachhaltig und ökologisch umsetzen können.
Typische Fragestellungen in der Bauberatung betreffen folgende Themen:
- Darf auf dem Grundstück gebaut werden?
- Ist das Bauvorhaben genehmigungsfrei?
- Was darf gebaut werden?
- Welche Größe, Geschossanzahl usw. darf das Bauvorhaben haben?
- Welche Nutzungen sind zulässig?
- Sind Abstandsflächen oder weitere Vorschriften einzuhalten?
Im Beratungsfeld “Nachhaltiges Bauen“ und „ökologisches Bauen“ geht es um Fragen zum umwelt- und klimagerechten Bauen, zur gebotenen Energie-, Ressourcen und Kosteneffizienz und zu den Anforderungen der demographischen Entwicklung. Die zur Verfügung stehenden natürlichen Ressourcen sollten bestmöglich unter den Gesichtspunkten von schonender Entnahme, effizientem Einsatz und Vermeidung von Umweltbelastungen verwendet werden. Konkret geht es um
- den Einsatz wiederverwendbarer oder–verwertbarer Bauprodukte / Baustoffe
- die Senkung des Ressourcenbedarfs bei der Erstellung und dem Betrieb von Gebäuden
- den Einsatz nachhaltig erzeugter nachwachsender Rohstoffe
- die Nutzung von Regen- oder Grauwasser
- die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs
- die Reduzierung von Transportaufwendungen von Baustoffen und -teilen
- die Minimierung des Energiebedarfs in der Nutzungsphase
- den Einsatz regenerativer Energie /Energieberatung
- die Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch das Gebäude
- die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
- die langfristige und multifunktionale Nutzung / Barrierefreiheit
- das Bauen im Bestand / Leerstandsmanagement
- die Anlage von Steingärten
Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat finden Sie im Bereich Service – Publikationen weitere detaillierte Informationen im „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“.
Zuständige Einrichtung
Bauplanung
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg