Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Abnahmen
Beschreibung
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vorher anzuzeigen, durch die Bauaufsichtsbehörde werden dann entsprechende Bauabnahmen durchgeführt.
In Einzelfällen zusätzlich: Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept
Bautechnische Nachweise können nachgereicht werden.
Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
- Grundstücksteilung
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Baubeschreibung
- Beseitigung von Anlagen
- Werbeanlagen
- Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018
- Antrag auf Abweichung
- Befristete Nutzungsänderung § 64 Absatz 3 BauO NRW 2018
- Bericht über Bauzustandsbesichtigung
- Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018
- Merkblatt Gebäudeeinmessung
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Frau Verkooyen
Selfkant - Frau Fietz
Übach-Palenberg - Herr Scheibel
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg - Herr Horzella
Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, die Bauüberwachung, die Bauzustandsbesichtigungen u. a. werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen festgesetzt. Gebühren werden auch fällig für die Ablehnung, Zurücknahme oder Zurückweisung eines Antrages.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Bauen und Wohnen Bauaufsicht - Technik
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6338
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Fax: +49 2452 1388-6338
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Telefon: +49 2452 13-6314
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Fax: +49 2452 1388-6314
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Telefon: +49 2452 13-6319
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Fax: +49 2452 1388-6319
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Telefon: +49 2452 13-6329
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Fax: +49 2452 1388-6329
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Telefon: +49 2452 13-6313
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Fax: +49 2452 1388-6313