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Integrationskurse
Diese Kurse wenden sich vor allem an Teilnehmer, die entsprechend dem Zuwanderungsgesetz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Ein Integrationskurs besteht für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse aus sechs Modulen je 100 Unterrichtsstunden Sprachunterricht und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurse zur Kultur und Geschichte Deutschlands (bei Alphabetisierungskursen 1.000 Unterrichtsstunden). Interessenten mit Vorkenntnissen werden auf Basis eines Tests in das für sie passende Niveau eingeordnet. Der Eigenbetrag beträgt 195 Euro für jeweils 100 Unterrichtsstunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entgeltbefreiung beantragt werden. Am Ende der Kurse wird ein Deutsch-Test für Zuwanderer (B1) durchgeführt. Die Kurse stehen, wenn Plätze frei sind, auch für andere Interessenten offen, allerdings ohne Entgeltbefreiung. Bei entsprechendem Bedarf werden weitere Kurse eingerichtet.
Einstufung und Anmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zuständige Einrichtung
Anton-Heinen-Volkshochschule
VHS-Gebäude
Westpromenade 9
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Diese Kurse wenden sich vor allem an Teilnehmer, die entsprechend dem Zuwanderungsgesetz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Ein Integrationskurs besteht für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse aus sechs Modulen je 100 Unterrichtsstunden Sprachunterricht und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurse zur Kultur und Geschichte Deutschlands (bei Alphabetisierungskursen 1.000 Unterrichtsstunden). Interessenten mit Vorkenntnissen werden auf Basis eines Tests in das für sie passende Niveau eingeordnet. Der Eigenbetrag beträgt 195 Euro für jeweils 100 Unterrichtsstunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entgeltbefreiung beantragt werden. Am Ende der Kurse wird ein Deutsch-Test für Zuwanderer (B1) durchgeführt. Die Kurse stehen, wenn Plätze frei sind, auch für andere Interessenten offen, allerdings ohne Entgeltbefreiung. Bei entsprechendem Bedarf werden weitere Kurse eingerichtet.
Einstufung und Anmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprachunterricht , Zuwanderungsgesetz https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148461/showFrau
Khaertdinova
1.05
Frau
Fuecker
1.11
Frau
Lynen
1.04
Frau
Oberhagemann
E6
Herr
Stachel
1.02
Frau
Luque
1.04