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 Schülerfahrkosten

Zum Schuljahr 2022/23 wird erstmalig für die in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehen-den Schulen das School&Fun-Ticket eingeführt und ersetzt somit die Schülerjahreskarte. Bitte beachten Sie hierzu das nebenstehende Merkblatt sowie die entsprechenden Online-Anträge.
Auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt der Kreis Heinsberg als Schulträger bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kosten des School&Fun-Ti-ckets unter Berücksichtigung eines monatlichen Eigenanteils für vollzeitschulische Bildungs-gänge an folgenden Schulen:

  • Berufskolleg Erkelenz
  • Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
  • Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen
  • Kreisgymnasium Heinsberg
  • Janusz-Korczak-Schule Heinsberg (Sek. I)
  • Jakob-Muth-Schule Gangelt/Teilstandort Oberbruch (Sek. I)

Für die Schüler/innen der Rurtal-Schule in Heinsberg-Oberbruch und der Primarstufe sowohl der Janusz-Korczak-Schule in Heinsberg als auch der Jakob-Muth-Schule in Gangelt bzw. Heins-berg hat der Kreis Heinsberg einen Schülerspezialverkehr eingerichtet, so dass diesen Schü-ler/innen grundsätzlich keine Fahrkosten entstehen.


Eigenanteil:

  • Da der Fahrausweis auch während der Freizeit im gesamten Gebiet des AVV genutzt werden kann, wird für die Bereitstellung des School&Fun-Tickets ein Eigenanteil von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/-innen in Höhe von monatlich 14,00 € erhoben. Von Eltern mit meh-reren anspruchsberechtigten, minderjährigen Kindern sind für das zweite Kind 7,00 € mo-natlich zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte, minderjährige Kind wird kein Ei-genanteil erhoben.
  • Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/-innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. In diesen Fällen müssen entsprechende Belege beigefügt werden. Der Eigenanteil ent-fällt jedoch nicht, wenn Leistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bezogen wer-den.

Gültigkeit des School&Fun-Tickets:

Das vom AVV angebotene School&Fun-Ticket gilt für ein ganzes Schuljahr, also vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Das Ticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im gesamten AVV-Gebiet. Es gilt als Fahrberechtigung nur für den Inhaber und nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild oder einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis).


Beantragung des School&Fun-Tickets:

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Kreis Heinsberg, Amt für Schule, Kultur und Sport. Damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann, sollte der Antrag digital (s. On-line-Dienste) eingereicht werden, und zwar möglichst unverzüglich nach Erhalt des Aufnahme-bescheides, jedoch spätestens bis 20.05. eines Jahres. Eine spätere Antragstellung ist möglich, kann aber dazu führen, dass das School&Fun-Ticket nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn ausgestellt werden kann.


Selbstzahler:

Sollten die Anspruchsvoraussetzungen zur Bewilligung des School&Fun-Tickets nicht erfüllt werden, so kann das Ticket zum Selbstzahlerpreis von monatlich 30,80 € (Stand Juni 2022) bei der WestVerkehr GmbH, 52511 Geilenkirchen, Geilenkirchener Kreisbahn 1, erworben wer-den.


Wichtiger Hinweis:

Eine Verpflichtung der Anspruchsberechtigten zur Abnahme des School&Fun-Tickets besteht nicht. Berechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung, die von dem Angebot keinen Ge-brauch machen möchten, verlieren ihren Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten (§ 4 Abs. 2 Satz 4 i. Verb. m. § 13 Abs. 5 Satz 2 SchfkVO).

Schülerfahrkosten

Zum Schuljahr 2022/23 wird erstmalig für die in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehen-den Schulen das School&Fun-Ticket eingeführt und ersetzt somit die Schülerjahreskarte. Bitte beachten Sie hierzu das nebenstehende Merkblatt sowie die entsprechenden Online-Anträge.
Auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt der Kreis Heinsberg als Schulträger bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kosten des School&Fun-Ti-ckets unter Berücksichtigung eines monatlichen Eigenanteils für vollzeitschulische Bildungs-gänge an folgenden Schulen:

  • Berufskolleg Erkelenz
  • Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
  • Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen
  • Kreisgymnasium Heinsberg
  • Janusz-Korczak-Schule Heinsberg (Sek. I)
  • Jakob-Muth-Schule Gangelt/Teilstandort Oberbruch (Sek. I)

Für die Schüler/innen der Rurtal-Schule in Heinsberg-Oberbruch und der Primarstufe sowohl der Janusz-Korczak-Schule in Heinsberg als auch der Jakob-Muth-Schule in Gangelt bzw. Heins-berg hat der Kreis Heinsberg einen Schülerspezialverkehr eingerichtet, so dass diesen Schü-ler/innen grundsätzlich keine Fahrkosten entstehen.


Eigenanteil:

  • Da der Fahrausweis auch während der Freizeit im gesamten Gebiet des AVV genutzt werden kann, wird für die Bereitstellung des School&Fun-Tickets ein Eigenanteil von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/-innen in Höhe von monatlich 14,00 € erhoben. Von Eltern mit meh-reren anspruchsberechtigten, minderjährigen Kindern sind für das zweite Kind 7,00 € mo-natlich zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte, minderjährige Kind wird kein Ei-genanteil erhoben.
  • Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/-innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. In diesen Fällen müssen entsprechende Belege beigefügt werden. Der Eigenanteil ent-fällt jedoch nicht, wenn Leistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bezogen wer-den.

Gültigkeit des School&Fun-Tickets:

Das vom AVV angebotene School&Fun-Ticket gilt für ein ganzes Schuljahr, also vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Das Ticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im gesamten AVV-Gebiet. Es gilt als Fahrberechtigung nur für den Inhaber und nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild oder einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis).


Beantragung des School&Fun-Tickets:

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Kreis Heinsberg, Amt für Schule, Kultur und Sport. Damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann, sollte der Antrag digital (s. On-line-Dienste) eingereicht werden, und zwar möglichst unverzüglich nach Erhalt des Aufnahme-bescheides, jedoch spätestens bis 20.05. eines Jahres. Eine spätere Antragstellung ist möglich, kann aber dazu führen, dass das School&Fun-Ticket nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn ausgestellt werden kann.


Selbstzahler:

Sollten die Anspruchsvoraussetzungen zur Bewilligung des School&Fun-Tickets nicht erfüllt werden, so kann das Ticket zum Selbstzahlerpreis von monatlich 30,80 € (Stand Juni 2022) bei der WestVerkehr GmbH, 52511 Geilenkirchen, Geilenkirchener Kreisbahn 1, erworben wer-den.


Wichtiger Hinweis:

Eine Verpflichtung der Anspruchsberechtigten zur Abnahme des School&Fun-Tickets besteht nicht. Berechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung, die von dem Angebot keinen Ge-brauch machen möchten, verlieren ihren Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten (§ 4 Abs. 2 Satz 4 i. Verb. m. § 13 Abs. 5 Satz 2 SchfkVO).

Schulträger , Schülerfahrkostenverordnung , Fahrkosten https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148360/show
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Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

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