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 Kein Pferd ohne Pass

Die Europäische Union hat in ihrer Verordnung VO(EU) Nr. 2015/262 Regelungen für die Kennzeichnung von Equiden getroffen.

Danach müssen ab dem 01.07.2009 alle Equiden einen Equidenpass haben. Der Equidenpass ist ein Dokument zur Identifikation desTieres mit Angaben zur Kennzeichnung, Angaben zum Eigentümer/Besitzer und Angaben zum Lebensmittelstatus des Tieres. Das Dokument muss das Tier sein Leben lang begleiten. Die Übernahme eines Pferdes ist nur mit einem zugehörigen Pass erlaubt.

Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden und alle früher geborenen, für die am 01.07.2009 nicht bereits ein Equidenpass ausgestellt war, müssen zur eindeutigen Kennzeichnung zudem mit einem elektronisch auslesbaren Transponder (Micro-Chip) gekennzeichnet werden.

Alle vor dem 01.07.2009 geborenen Pferde, die bereits einen Equidenpass haben, sind korrekt identifiziert und müssen keinen Transponder mehr bekommen.

In NRW sind die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sowiedie anerkannten Zuchtverbände (nur für Ihre Mitglieder) mit der Ausgabe der Transponder beauftragt.

Halter von Equiden, die ihren Betrieb bei der Tierseuchenkasse NRW angezeigt und von dort eine Betriebs-Registriernummer erhalten haben, können die Transponder bei der FN bestellen.

Der Transponder wird vom Tierarzt oder einer sachkundigen Person (z.B. Kreistierzuchtberater oder Beauftragter einer Züchtervereinigung) gesetzt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der FN oder des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Zuständige Einrichtung

Tierseuchenbekämpfung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wolter:
Tel: +49 2452 13-3902