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BHV1
Die BHV1-Infektion wurde aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung in Deutschland saniert und seit Juni 2017 ist NRW und damit Deutschland offiziell anerkannt frei von dem Rinder-Herpesvirus Typ1 gemäß Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG.
BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Für den Menschen ist dieses Virus jedoch völlig ungefährlich.
Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV-1) ist auch bekannt als IBR- oder IPV-Virus und Verursacher der entsprechenden Krankheitsbilder (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis und Infektiöse Vulvovaginitis). Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.
Auch nach der Anerkennung als BHV1-freie Region müssen in den Rinderbeständen Regeluntersuchungen zur Bestätigung der Freiheit wie bisher durchgeführt werden. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Einhaltung und notwendige Ausweitung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen rinderhaltenden Betrieb verwiesen. Biosicherheitsmaßnahmen stellen einen zentralen Stellenwert in der Vorbeugung einer Seucheneinschleppung dar. Ein jeder Rinderhalter hat die Risiken, die jeder Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr mit sich bringt, durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Gute Maßstäbe setzt der Hygieneleitfaden NRW
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Zuständige Einrichtung
Tierseuchenbekämpfung
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die BHV1-Infektion wurde aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung in Deutschland saniert und seit Juni 2017 ist NRW und damit Deutschland offiziell anerkannt frei von dem Rinder-Herpesvirus Typ1 gemäß Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG.
BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Für den Menschen ist dieses Virus jedoch völlig ungefährlich.
Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV-1) ist auch bekannt als IBR- oder IPV-Virus und Verursacher der entsprechenden Krankheitsbilder (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis und Infektiöse Vulvovaginitis). Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.
Auch nach der Anerkennung als BHV1-freie Region müssen in den Rinderbeständen Regeluntersuchungen zur Bestätigung der Freiheit wie bisher durchgeführt werden. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Einhaltung und notwendige Ausweitung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen rinderhaltenden Betrieb verwiesen. Biosicherheitsmaßnahmen stellen einen zentralen Stellenwert in der Vorbeugung einer Seucheneinschleppung dar. Ein jeder Rinderhalter hat die Risiken, die jeder Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr mit sich bringt, durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Gute Maßstäbe setzt der Hygieneleitfaden NRW
Rhinotracheitis, Vulvovaginitis, Tierseuche, Rind, Herpes, IBR-Virus, IPV-Virus,Bovine https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14616/showFrau
Wolter
E35
Herr
Dr.
Ahlborn
Amtsleiter/in
E34