BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Seit mehreren Jahren breitet sich die Afrikanische Schweinepest in Europa aus. Zunächst nur auf den Osten Europas beschränkt, wandert die Seuche stetig weiter in Richtung Westen. Seit 2014 existiert aktives ASP-Geschehen in Polen, das sich von Osten her immer weiter ausbreitet. Seit Anfang 2020 treten auch Fälle an der Nähe der deutschen Grenze auf. Am 10. September 2020 erfolgte schließlich der erste Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland. Seitdem gibt es erwartungsgemäß weitere Nachweise in Deutschland. In den betroffenen Bundeländern Brandenburg und Sachsen wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergriffen und in mehreren Gebieten Restriktionszonen eingerichtet.
Bereits im Jahr 2017 erfolgte der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Tschechien. Dabei handelte es sich um ein lokal begrenztes Seuchengeschehen, so dass die Bekämpfung schnell und umfassend erfolgen konnte. Seit 2018 konnten keine weiteren Fälle der ASP mehr nachgewiesen werden und Tschechien gilt zwischenzeitlich wieder als ASP-frei.
Auch in Belgien erfolgten seit September 2018 mehrere Nachweise der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Hier handelte es sich ebenfalls um ein lokal begrenztes Geschehen, so dass aufgrund der zahlreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche seit längerem keine neuen Fälle mehr festgestellt werden konnten.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
Um eine Ausbreitung der Seuche bei Wildschweinen, aber auch eine Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände zu verhindern, steht die Prävention an erster Stelle.
Eminent wichtig ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben. Die einschlägigen Vorgaben werden hier durch die Schweinehaltungshygieneverordnung vorgegeben. Für das frühzeitige Erkennen der Seuche ist das Auffinden verendeter Wildschweine von zentraler Bedeutung. Diese sollten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.
Aktuelle Informationen über die die ASP und interessante Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Tierseuchenbekämpfung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de