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Tierarzneimittelüberwachung
Zur Heilung oder Vorbeugung von Tierkrankheiten gibt es Tierarzneimittel. Um die Gesundheit der Tiere sicherzustellen, führen zahlreiche Tierärzte im Rahmen des sog. „Dispensierrechts“ eine tierärztliche Hausapotheke. Hier werden Arzneimittel für die Anwendung an den von ihnen behandelten Tiere gelagert, hergestellt und abgegeben.
Für den sicheren und richtigen Umgang mit Tierarzneimitteln gibt es in Deutschland strenge Vorschriften, die alle regelmäßig von den Veterinärbehörden überwacht werden. Die Tierarzneimittelüberwachung umfasst neben Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken, Tierhaltern, Tierheilpraktikern und Einzelhändlern auch Probenziehungen und Rückstandsuntersuchungen. Auch die Aufbewahrung und Lagerung von Tierarzneimitteln wird dabei überprüft. Außerdem ist über die Herkunft, die Verwendung und den Verbleib der Arzneimittel, sowohl beim Tierarzt als auch in den landwirtschaftlichen Betrieben, sehr differenziert Buch zu führen.
Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplan wird der vorschriftsmäßige Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren überwacht. Es werden lebende Nutztiere, Milch, Eier, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. Im Weiteren wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie Dioxinen und Schwermetallen überprüft. Um Rückstände verbotener Mittel aufzuspüren, werden zusätzlich im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (vgl. „Schlachttier- und Fleischuntersuchung“) von 2 % aller Kälber und von 0,5 % aller anderen Schlachttiere Proben genommen und auf Rückstände untersucht. Mit diesen Proben wird auch überprüft, ob in der Tiermast verbotene Masthilfsmittel (Hormone, Clenbuterol, Salbutamol, etc.) eingesetzt werden.
Um mehr Transparenz beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermast herzustellen, wurde 2014 die Antibiotika-Datenbank (TAM) eingerichtet. Ziel ist es, das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen und den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu reduzieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei den Dokumenten oder unmittelbar beim Herkunftssicherung- und Informationssystem für .
All diese Maßnahmen dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie tragen dazu bei, dass unsere Tiere gesund sind und unsere Lebens- & Futtermittel über eine sehr hohe Sicherheit verfügen.
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Zuständige Einrichtung
Tiergesundheit/Milchhygiene
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Heilung oder Vorbeugung von Tierkrankheiten gibt es Tierarzneimittel. Um die Gesundheit der Tiere sicherzustellen, führen zahlreiche Tierärzte im Rahmen des sog. „Dispensierrechts“ eine tierärztliche Hausapotheke. Hier werden Arzneimittel für die Anwendung an den von ihnen behandelten Tiere gelagert, hergestellt und abgegeben.
Für den sicheren und richtigen Umgang mit Tierarzneimitteln gibt es in Deutschland strenge Vorschriften, die alle regelmäßig von den Veterinärbehörden überwacht werden. Die Tierarzneimittelüberwachung umfasst neben Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken, Tierhaltern, Tierheilpraktikern und Einzelhändlern auch Probenziehungen und Rückstandsuntersuchungen. Auch die Aufbewahrung und Lagerung von Tierarzneimitteln wird dabei überprüft. Außerdem ist über die Herkunft, die Verwendung und den Verbleib der Arzneimittel, sowohl beim Tierarzt als auch in den landwirtschaftlichen Betrieben, sehr differenziert Buch zu führen.
Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplan wird der vorschriftsmäßige Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren überwacht. Es werden lebende Nutztiere, Milch, Eier, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. Im Weiteren wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie Dioxinen und Schwermetallen überprüft. Um Rückstände verbotener Mittel aufzuspüren, werden zusätzlich im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (vgl. „Schlachttier- und Fleischuntersuchung“) von 2 % aller Kälber und von 0,5 % aller anderen Schlachttiere Proben genommen und auf Rückstände untersucht. Mit diesen Proben wird auch überprüft, ob in der Tiermast verbotene Masthilfsmittel (Hormone, Clenbuterol, Salbutamol, etc.) eingesetzt werden.
Um mehr Transparenz beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermast herzustellen, wurde 2014 die Antibiotika-Datenbank (TAM) eingerichtet. Ziel ist es, das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen und den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu reduzieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei den Dokumenten oder unmittelbar beim Herkunftssicherung- und Informationssystem für .
All diese Maßnahmen dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie tragen dazu bei, dass unsere Tiere gesund sind und unsere Lebens- & Futtermittel über eine sehr hohe Sicherheit verfügen.
Tierkrankheiten , Tierarzneimittel, Tierheilpraktikern, Rückstandskontrollplan https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14601/showHerr
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