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 Informationen zur Amerikanischen Faulbrut

Biene

 

Aufhebung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen

Die Tierseuchenverordnung vom 11.04.2019 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen, die sich auf Bienenvölker und Bienenstände in zum Sperrbezirk erklärten Gebieten im Stadtgebiet von Geilenkirchen bezog, konnte nunmehr mit Wirkung ab dem 23.01.2020 aufgehoben werden. Nach erfolgreicher Durchführung der angeordneten Bekämpfungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche sowie den aktuellen Ergebnissen der Untersuchungen der Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk gilt die Amerikanische Faulbrut als erloschen, so dass sämtliche Schutzmaßregeln aufgehoben werden konnten. Alle Bienenvölker im Sperrgebiet wurden abschließend untersucht. Dabei gab es keinerlei Hinweise mehr, die auf eine Erkrankung der Amerikanische Faulbrut hindeuten.

Das gesamte Kreisgebiet ist nunmehr wieder bienenseuchenfrei.

Bei der Amerikanische Faulbrut (AFB) handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der Bienen abtötet. Die Zahl der Bienen in einem Bienenvolk nimmt dabei im Verlauf der Krankheit stetig ab. Dies kann am Ende dazu führen, dass betroffene Völker in großer Zahl eingehen.

Für den Menschen ist die amerikanische Faulbrut völlig ungefährlich. Der Honig, auch von erkrankten und stark befallenen Völkern, stellt keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen dar und kann ohne Bedenken verzehrt werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass weiterhin die allgemeinen Vorbeugemaßnahmen für Bienenkrankheiten sinnvoll sind und die gesetzlich geregelten Vorbeugemaßnahmen für Bienenseuchen, entsprechend Bienenseuchenverordnung, weiterhin gelten.

Es wird zur Vorbeugung ein sogenanntes Faulbrut-Screening, z.B. in Form von Futterkranzproben, empfohlen. Dadurch können Faulbrutherde frühzeitig erkannt werden, und einfache Maßnahmen können dann noch eine Ausbreitung unterbinden. Mittelfristig kann so die Anzahl der Faulbrutausbrüche vermindert und der wirtschaftliche Schaden deutlich reduziert werden.

Zuständige Einrichtung

Tierseuchenbekämpfung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Vossen:
Tel: +49 2452 13-3914
Frau Wolter:
Tel: +49 2452 13-3902
Informationen zur Amerikanischen Faulbrut

Biene

 

Aufhebung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen

Die Tierseuchenverordnung vom 11.04.2019 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen, die sich auf Bienenvölker und Bienenstände in zum Sperrbezirk erklärten Gebieten im Stadtgebiet von Geilenkirchen bezog, konnte nunmehr mit Wirkung ab dem 23.01.2020 aufgehoben werden. Nach erfolgreicher Durchführung der angeordneten Bekämpfungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche sowie den aktuellen Ergebnissen der Untersuchungen der Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk gilt die Amerikanische Faulbrut als erloschen, so dass sämtliche Schutzmaßregeln aufgehoben werden konnten. Alle Bienenvölker im Sperrgebiet wurden abschließend untersucht. Dabei gab es keinerlei Hinweise mehr, die auf eine Erkrankung der Amerikanische Faulbrut hindeuten.

Das gesamte Kreisgebiet ist nunmehr wieder bienenseuchenfrei.

Bei der Amerikanische Faulbrut (AFB) handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der Bienen abtötet. Die Zahl der Bienen in einem Bienenvolk nimmt dabei im Verlauf der Krankheit stetig ab. Dies kann am Ende dazu führen, dass betroffene Völker in großer Zahl eingehen.

Für den Menschen ist die amerikanische Faulbrut völlig ungefährlich. Der Honig, auch von erkrankten und stark befallenen Völkern, stellt keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen dar und kann ohne Bedenken verzehrt werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass weiterhin die allgemeinen Vorbeugemaßnahmen für Bienenkrankheiten sinnvoll sind und die gesetzlich geregelten Vorbeugemaßnahmen für Bienenseuchen, entsprechend Bienenseuchenverordnung, weiterhin gelten.

Es wird zur Vorbeugung ein sogenanntes Faulbrut-Screening, z.B. in Form von Futterkranzproben, empfohlen. Dadurch können Faulbrutherde frühzeitig erkannt werden, und einfache Maßnahmen können dann noch eine Ausbreitung unterbinden. Mittelfristig kann so die Anzahl der Faulbrutausbrüche vermindert und der wirtschaftliche Schaden deutlich reduziert werden.

Faulbrut, Bienen, Infektionskrankheit, Tierseuche https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14512/show
Tierseuchenbekämpfung
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Dr.

Vossen

E36

+49 2452 13-3914

Frau

Wolter

E35

+49 2452 13-3902