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Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten (verschiedene Culicoides Mücken aus der Familie der Gnitzen) übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Die Blauzungenkrankheit befällt vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Wildwiederkäuer und Kamelartige. Sie ist für den Menschen jedoch vollkommen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht auf Vorliegen der Erkrankung ist sofort beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg anzuzeigen.
Übertragung:
Die Gnitzen nehmen durch Stich das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.
Die Krankheit tritt wegen der saisonalen Flugzeit des Insektes überwiegend während der Sommermonate auf. Die Seuchenhöhepunkte sind bei feuchtwarmen Wetterlagen in Verbindung mit der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber auch noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.
Symptome und Diagnostik:
Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild: Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.
Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.
Aktuelles
Seit Anfang September 2023 wurde in mehreren schafhaltenden Betrieben in den Niederlanden das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt. Es sind mehr als 50.000 Schafe verstorben bzw. mussten euthanasiert werden. Am 13. Oktober wurde BTV-3 erstmals auch in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Auch in Niedersachsen wurden in Schaf- und Rinderhaltungen BTV-3 nachgewiesen.
Mittlerweile hat sich das Virus aufgrund der für Gnitzen optimalen Witterungsbedingungen stark verbreitet und die Infektionszahlen sind rapide gestiegen. Auch viele Schaf, Ziegen- und Rinderhaltungen im Kreis Heinsberg sind betroffen. Das klinische Bild eines Ausbruchs durch den Serotyp 3 ist insbesondere bei Schafen durch massive unspezifische Symptome wie hohes Fieber Apathie, Absonderung von der Herde und Lahmheit gekennzeichnet. Hinzu können verminderte Futter- und Wasseraufnahme, Nasenausfluss, vermehrter Speichelfluss und Ödem- und Krustenbildung, insbesondere im Kopfbereich kommen. Schließlich kann die Infektion auch zum Tod der Tiere führen. Bei Rindern kann es unter anderem zu Fieber und deutlichem Rückgang der Milchleistung kommen.
Es wird erwartet, dass BTV-3 sich weiterhin schnell ausbreitet. Derzeit ist die Impfung der Tiere der einzige effektive Schutz vor Klinik und Virusausbreitung. Eine Impfung wird daher empfohlen. Zurzeit sind drei Impfstoffe in Deutschland einsetzbar.
Die Tierseuchenkasse bietet eine Beihilfe pro Impfdosis an. Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.
Zurzeit haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Daher gelten für Verbringungen von Wiederkäuern rechtlich geregelte Einschränkungen, die dringend zu beachten sind.
Hinweise und Besonderheiten
Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas), Equiden (Pferde, Esel), Schweine, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel), Gehegewild oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt melden (§ 26 Viehverkehrsverordnung) . Nutzen Sie dafür bitte den Meldebogen für die Neuanmeldung der Tierhaltung. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Hobbyhaltung, Pensionstierhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten.
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Zuständige Einrichtung
Tierseuchenbekämpfung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de