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Schornsteinfegerangelegenheiten
Der Kreis Heinsberg führt die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister und erteilt Auskünfte in Schornsteinfegerangelegenheiten.
Außerdem ist er für die weitere verfahrensrechtliche Behandlung anstehender Schornsteinfegergebühren zuständig.
Hinweise und Besonderheiten
Welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter Schornsteinfegerinnung Aachen
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Zuständige Einrichtung
Feuer- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg führt die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister und erteilt Auskünfte in Schornsteinfegerangelegenheiten.
Außerdem ist er für die weitere verfahrensrechtliche Behandlung anstehender Schornsteinfegergebühren zuständig.
Bezirksschornsteinfegermeister https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14481/showHerr
Frenken
E21
Herr
Prescher
E20