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 Schornsteinfegerangelegenheiten

Der Kreis Heinsberg führt die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister und erteilt Auskünfte in Schornsteinfegerangelegenheiten.

Außerdem ist er für die weitere verfahrensrechtliche Behandlung anstehender Schornsteinfegergebühren zuständig.

Hinweise und Besonderheiten

Welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter Schornsteinfegerinnung Aachen

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Feuer- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Cork:
Tel: +49 2452 13-3246
Herr Prescher:
Tel: +49 2452 13-3243