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 Rettungsdienst

Der Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Die Kreise und kreisfreien Städte sind in diesem Zusammenhang gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) die Träger des Rettungsdienstes. Sie nehmen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Das RettG NRW verpflichtet dabei die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

Im Kreis Heinsberg ist der Rettungsdienst seit dem 01.01.2012 kommunalisiert, d. h. die Durchführung des Rettungsdienstes (Krankentransport, Notfallrettung und Notarztdienst) erfolgt mit eigenem Personal für Administration und operativem Bereich durch die im Jahre 2011 zu diesem Zweck als kommunales Unternehmen des privaten Rechts gegründete "Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gemeinnützige GmbH".

Wenn Sie Näheres über den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg erfahren möchten, besuchen Sie die Internetseiten der "Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gemeinnützige GmbH".