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Namensänderungen
Eine behördliche Namensänderung ist immer dann denkbar, wenn andere Möglichkeiten des Namenswechsels (z.B. durch Erklärung beim Standesamt) ausscheiden. Allerdings muss hierfür immer ein wichtiger Grund vorliegen. Die hauptsächlichen Fallkonstellationen für die behördliche Namensänderung sind: Anpassung der Namen von Kindern aus geschiedenen Ehen (bei Wiederannahme des Geburtsnamen durch die Mutter) und von Pflegekindern
Angleichung von ausländisch klingenden Namen (nach Einbürgerung) an das deutsche Namensrecht.
Unterlagen
Antragsformular
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Geburts- und Heiratsurkunden
Ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts
Führungszeugnis (ab 14 Jahre)
Kosten
50,00 - 300,00 € (Vornamensänderung)
50,00 - 1.200,00 € (Familiennamensänderung)
Hinweise und Besonderheiten
Antragstellung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Zuständige Einrichtung
Allgem. Ordnungsrecht Standesamtaufsicht
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Eine behördliche Namensänderung ist immer dann denkbar, wenn andere Möglichkeiten des Namenswechsels (z.B. durch Erklärung beim Standesamt) ausscheiden. Allerdings muss hierfür immer ein wichtiger Grund vorliegen. Die hauptsächlichen Fallkonstellationen für die behördliche Namensänderung sind: Anpassung der Namen von Kindern aus geschiedenen Ehen (bei Wiederannahme des Geburtsnamen durch die Mutter) und von Pflegekindern
Angleichung von ausländisch klingenden Namen (nach Einbürgerung) an das deutsche Namensrecht.
Antragsformular
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Geburts- und Heiratsurkunden
Ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts
Führungszeugnis (ab 14 Jahre)
50,00 - 300,00 € (Vornamensänderung)
50,00 - 1.200,00 € (Familiennamensänderung)
Herr
Mettner
E21