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Jährliche Streckenmeldung Jagd
Als jagdausübungsberechtigter Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg sind Sie verpflichtet, die dort angefallene jährliche Jagdstrecke eines jeden Jagdjahres (01.04. – 31.03.) bis spätestens zum 15.04. des Folgejagdjahres vollständig an die untere Jagdbehörde zu melden. Tragen Sie dazu die Abschüsse des abgelaufenen Jagdjahres aus Ihrem Jagdbezirk in den dazu verlinkten Streckenmeldebogen ein.
Sollten Sie mehrere Jagdbezirke gepachtet haben, beachten Sie, dass für jedes Jagdrevier eine eigenständige Streckenmeldung auszufüllen und einzureichen ist.
Pachten Sie einen Jagdbezirk zusammen mit einem oder mehreren Mitpächtern, ist von den Pächtern nur ein gemeinsamer Streckenmeldebogen einzureichen.
Über die Onlinedienstleistung „Streckenmeldung online“ senden Sie den vollständig ausgefüllten Bogen automatisch an die Untere Jagdbehörde.
Alternativ können Sie Ihre Streckenmeldung auch als die PDF-Datei an Mailanschrift ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de senden.
Als dritte und letzte Möglichkeit steht Ihnen der Postversandt Ihrer ausgedruckten Streckenmeldung an die Untere Jagdbehörde, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, offen.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz
Voraussetzungen
Sie sind Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg
Unterlagen
Streckenmeldebogen Jagd
Fristen
15.04. des Folgejagdjahres
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Zuständige Einrichtung
Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de