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 Jagdscheine

Wer die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Vor der erstmaligen Erteilung ist eine Jägerprüfung abzulegen. Der Antragsteller, der zur Ausübung der Jagd außerhalb des Kreises Heinsberg als Pächter (Allein-, Mitpächter) oder als Eigentümer berechtigt ist, muss zum Nachweis der Berechtigung den Pachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein vorlegen.

Man unterscheidet folgende Jagdscheine:

  • Jahresjagdscheine mit einer Geltungsdauer von einem Jahr, von zwei oder drei Jahren,
  • Tagesjagdscheine,
  • Jugendjagdscheine,
  • Ausländerjagdscheine,
  • Jahresfalknerjagdscheine mit einer Geltungsdauer von einem Jahr oder von zwei oder drei Jahren,
  • Falknertagesjagdscheine,
  • Falknerjugendjagdscheine,
  • Ausländerfalknerjagdscheine.

Diese Dienstleistung wird im Ordnungsamt der Kreisverwaltung erbracht.

Unterlagen

Personalausweis, Lichtbild, Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum,
Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Beantragung)
Bei Ausländerjagdscheinen der Jagdschein des Heimatlandes (Nachweis der ausreichenden Kenntnisse des Jagdwesens)

Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg erstmalig einen Jagdschein beantragen:
In diesem Falle ist den übrigen Unterlagen zum Antrag auf Jagdscheinerteilung eine schriftliche Einladung zur Jagd beizufügen, woraus eindeutig hervorgeht, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll. Andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen.

Kosten

Einjahresjagdschein 35,00 EURO

Zweijahresjagdschein 50,00 EURO

Dreijahresjagdschein 65,00 EURO

Einjahresjagdschein für Jugendliche 20,00 EURO

Zweijahresjagdschein für Jugendliche 30,00 EURO

Tagesjagdschein 15,00 EURO

Einjahresfalknerjagdschein 20,00 EURO

Zweijahresfalknerjagdschein 30,00 EURO

Dreijahresfalknerjagdschein 35,00 EURO

Tagesfalknerjagdschein 15,00 EURO

Jahresjagdschein/Ersatz 15,00 EURO

Hinweise und Besonderheiten

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage senden Sie bitte die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben.

Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post. Für Rückfragen steht Ihnen die Untere Jagdbehörde telefonisch zur Verfügung.

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Zuständige Einrichtung

Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Peschen:
Tel: +49 2452 13-3245
Frau Heiß:
Tel: +49 2452 13-3250
Frau Gruber:
Tel: +49 2452 13-3248
Jagdscheine

Wer die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Vor der erstmaligen Erteilung ist eine Jägerprüfung abzulegen. Der Antragsteller, der zur Ausübung der Jagd außerhalb des Kreises Heinsberg als Pächter (Allein-, Mitpächter) oder als Eigentümer berechtigt ist, muss zum Nachweis der Berechtigung den Pachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein vorlegen.

Man unterscheidet folgende Jagdscheine:

  • Jahresjagdscheine mit einer Geltungsdauer von einem Jahr, von zwei oder drei Jahren,
  • Tagesjagdscheine,
  • Jugendjagdscheine,
  • Ausländerjagdscheine,
  • Jahresfalknerjagdscheine mit einer Geltungsdauer von einem Jahr oder von zwei oder drei Jahren,
  • Falknertagesjagdscheine,
  • Falknerjugendjagdscheine,
  • Ausländerfalknerjagdscheine.

Diese Dienstleistung wird im Ordnungsamt der Kreisverwaltung erbracht.

Personalausweis, Lichtbild, Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum,
Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Beantragung)
Bei Ausländerjagdscheinen der Jagdschein des Heimatlandes (Nachweis der ausreichenden Kenntnisse des Jagdwesens)

Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg erstmalig einen Jagdschein beantragen:
In diesem Falle ist den übrigen Unterlagen zum Antrag auf Jagdscheinerteilung eine schriftliche Einladung zur Jagd beizufügen, woraus eindeutig hervorgeht, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll. Andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen.

Einjahresjagdschein 35,00 EURO

Zweijahresjagdschein 50,00 EURO

Dreijahresjagdschein 65,00 EURO

Einjahresjagdschein für Jugendliche 20,00 EURO

Zweijahresjagdschein für Jugendliche 30,00 EURO

Tagesjagdschein 15,00 EURO

Einjahresfalknerjagdschein 20,00 EURO

Zweijahresfalknerjagdschein 30,00 EURO

Dreijahresfalknerjagdschein 35,00 EURO

Tagesfalknerjagdschein 15,00 EURO

Jahresjagdschein/Ersatz 15,00 EURO

Jagd, Jagderlaubnisschein https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14402/show
Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Peschen

E15

+49 2452 13-3245

Frau

Heiß

E22

+49 2452 13-3250

Frau

Gruber

E22

+49 2452 13-3248