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 Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus.

Hinweise und Besonderheiten

Es besteht die Möglichkeit, Angaben aufgrund von Anhörungen, Verwarnungen und Zeugenanhörungen online zu machen.
Ihre Login-Daten finden Sie auf dem Anschreiben oben links.


Informationen über Ihren persönlichen Punktestand im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt erhalten Sie im Internet unter Kraftfahrtbundesamt.


Der aktuelle "Bundeseinheitliche Tatbestandkatalog" ist auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes veröffentlicht.

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Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Bußgeldstelle
Bildungshaus
Oberbrucher Straße 1
52525 Heinsberg
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Janßen:
Tel: +49 2452 13-3231
Frau Tamkus:
Tel: +49 2452 13-3242
Herr Zimmer:
Tel: +49 2452 13-3213