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Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf einer Erlaubnis.
Die so beschriebene gesetzliche Definition des Bewachungsgewerbes weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus. Es gehören zum Bewachungsgewerbe z. B. die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung, Überwachung von Veranstaltungen, Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, der Personenschutz und auch die Bewachung von Industrieanlagen.
Kosten
100,00 Euro bis 5.000,00 Euro
Zuständige Einrichtung
Allgem. Ordnungsrecht Standesamtaufsicht
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf einer Erlaubnis.
Die so beschriebene gesetzliche Definition des Bewachungsgewerbes weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus. Es gehören zum Bewachungsgewerbe z. B. die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung, Überwachung von Veranstaltungen, Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, der Personenschutz und auch die Bewachung von Industrieanlagen.
100,00 Euro bis 5.000,00 Euro
Personenschutz , Bewachung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14325/showHerr
Herzberg
E23
Herr
Thiel
E23