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Finanzwirtschaft
Die finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten beinhalten die Erstellung der Haushaltssatzung, des Jahresabschlusses, des Gesamtabschlusses und des Beurteilungsberichtes sowie die Finanzbuchhaltung des Kreises Heinsberg einschließlich der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung erledigt die Buchführung und die Zahlungsabwicklung. Alle Geschäftsfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage des Kreises sind nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzuzeichnen. Zur Finanzbuchhaltung gehört ebenfalls eine Anlagenbuchhaltung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen belasten). Die Haushaltssatzung wird durch die politischen Gremien des Kreises beraten und beschlossen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die gewählten Vertreter der Bürgerschaft über die Verwendung der Mittel sowie die zu erzielenden Einnahmen entscheiden.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss beinhaltet das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres. Zum kommunalen Jahresabschluss zählen im weiteren Sinne alle Maßnahmen und Arbeiten, die notwendig sind, um die Vermögens- und Schuldenlage sowie die Finanz- und Ertragslage des Kreises am Jahresende darzustellen.
Gesamtabschluss
Der Gesamtabschluss ist eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses des Kreises und seiner verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Angelehnt an den Gedanken der Konzernrechnungslegung bilden der Kreis Heinsberg und seine gemeindlichen Betriebe im Gesamtabschluss eine wirtschaftliche Einheit mit unterschiedlichen Konsolidierungsformen. Wesentliches Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu erhalten und fortzuschreiben.
Seit 2020 entfiel für den Kreis Heinsberg die Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Stattdessen erfolgt die Erstellung des Beteiligungsberichtes.
Beteiligungsbericht
Der Beteiligungsbericht enthält die näheren Informationen über sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form des Kreises Heinsberg. Er lenkt den Blick jährlich auf die einzelnen Beteiligungen, indem er Auskunft über alle verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises Heinsberg, deren Leistungsspektrum und deren wirtschaftliche Situation und Aussichten gibt. Damit erfolgt eine differenzierte Darstellung der Leistungsfähigkeit des Kreises Heinsberg durch die Abbildung der Daten der einzelnen Beteiligungen.
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Zuständige Einrichtung
Haushaltsplanung
Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten beinhalten die Erstellung der Haushaltssatzung, des Jahresabschlusses, des Gesamtabschlusses und des Beurteilungsberichtes sowie die Finanzbuchhaltung des Kreises Heinsberg einschließlich der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung erledigt die Buchführung und die Zahlungsabwicklung. Alle Geschäftsfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage des Kreises sind nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzuzeichnen. Zur Finanzbuchhaltung gehört ebenfalls eine Anlagenbuchhaltung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen belasten). Die Haushaltssatzung wird durch die politischen Gremien des Kreises beraten und beschlossen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die gewählten Vertreter der Bürgerschaft über die Verwendung der Mittel sowie die zu erzielenden Einnahmen entscheiden.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss beinhaltet das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres. Zum kommunalen Jahresabschluss zählen im weiteren Sinne alle Maßnahmen und Arbeiten, die notwendig sind, um die Vermögens- und Schuldenlage sowie die Finanz- und Ertragslage des Kreises am Jahresende darzustellen.
Gesamtabschluss
Der Gesamtabschluss ist eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses des Kreises und seiner verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Angelehnt an den Gedanken der Konzernrechnungslegung bilden der Kreis Heinsberg und seine gemeindlichen Betriebe im Gesamtabschluss eine wirtschaftliche Einheit mit unterschiedlichen Konsolidierungsformen. Wesentliches Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu erhalten und fortzuschreiben.
Seit 2020 entfiel für den Kreis Heinsberg die Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Stattdessen erfolgt die Erstellung des Beteiligungsberichtes.
Beteiligungsbericht
Der Beteiligungsbericht enthält die näheren Informationen über sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form des Kreises Heinsberg. Er lenkt den Blick jährlich auf die einzelnen Beteiligungen, indem er Auskunft über alle verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises Heinsberg, deren Leistungsspektrum und deren wirtschaftliche Situation und Aussichten gibt. Damit erfolgt eine differenzierte Darstellung der Leistungsfähigkeit des Kreises Heinsberg durch die Abbildung der Daten der einzelnen Beteiligungen.