BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Prüfung und Beratung

Das Rechnungsprüfungsamt übt die Kontrolle über die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenlage aus. Ziel der Prüfung und Beratung ist die Sicherstellung rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.
Eine wirksame Finanz-, Rechts- und Rechnungskontrolle setzt eine unabhängige Stelle voraus. Daher nimmt das Rechnungsprüfungsamt im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie des Kreises Heinsberg eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern ist das Rechnungsprüfungsamt nicht dem Leiter der Verwaltung, dem Landrat, sondern unmittelbar dem Kreistag unterstellt.
Primäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die dem Rechnungsprüfungsamt kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben ergeben sich aus § 104 Abs. 1 GO NRW. Darüber hinaus sind dem Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss des Kreistages weitere Aufgaben übertragen worden.
Das Rechnungsprüfungsamt ist Prüfeinrichtung im Sinne des § 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.

Zuständige Einrichtung

Rechnungsprüfungsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Moll: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-2401
Frau Stempin:
Tel: +49 2452 13-2402
Frau Symes:
Tel: +49 2452 13-2403
Herr Grohs:
Tel: +49 2452 13-2405
Prüfung und Beratung

Das Rechnungsprüfungsamt übt die Kontrolle über die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenlage aus. Ziel der Prüfung und Beratung ist die Sicherstellung rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.
Eine wirksame Finanz-, Rechts- und Rechnungskontrolle setzt eine unabhängige Stelle voraus. Daher nimmt das Rechnungsprüfungsamt im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie des Kreises Heinsberg eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern ist das Rechnungsprüfungsamt nicht dem Leiter der Verwaltung, dem Landrat, sondern unmittelbar dem Kreistag unterstellt.
Primäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die dem Rechnungsprüfungsamt kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben ergeben sich aus § 104 Abs. 1 GO NRW. Darüber hinaus sind dem Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss des Kreistages weitere Aufgaben übertragen worden.
Das Rechnungsprüfungsamt ist Prüfeinrichtung im Sinne des § 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.

Haushaltswirtschaft, Rechnungswesen, Kassenwesen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14248/show
Rechnungsprüfungsamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Moll

Amtsleiter/in

537a

+49 2452 13-2401

Frau

Stempin

538a

+49 2452 13-2402

Frau

Symes

538a

+49 2452 13-2403

Herr

Grohs

538

+49 2452 13-2405