Nachbarinteressen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Anwohnerinnen und Anwohner haben Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Gerüchen, Staub, Erschütterungen oder Licht. Bei entsprechenden Belästigungen können Sie sich an die Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg wenden.
Grundsätzlich sollte zunächst versucht werden, das Gespräch mit den Betreibenden der verursachenden Anlage zu führen. Ist dies nicht möglich oder bleibt ohne Erfolg, kann eine Beschwerde telefonisch, schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Für Betroffene entstehen in der Regel keine Gebühren.
Für eine sachgerechte Prüfung sind möglichst konkrete Angaben erforderlich, insbesondere:
- welche Beeinträchtigung auftritt,
- wann und wo sie wahrgenommen wird und
- unter welchen Umständen sie entsteht
Die Immissionsschutzbehörde ist verpflichtet, berechtigten Beschwerden nachzugehen, den Sachverhalt zu ermitteln und zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich sind. Beschwerden sind ein wichtiger Hinweis auf mögliche Missstände und Grundlage für behördliches Handeln.
Die meisten Beschwerden betreffen Lärmbelästigungen, etwa durch Verkehr, Gewerbe, Nachbarschaft oder Sportanlagen. Die Zuständigkeiten richten sich nach der Quelle der Belästigung.
Wenden Sie sich bitte an das Amt für Bauen und Wohnen Immissionsschutz Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg bei:
Lärm:
Lärm ausgehend von gewerblichen Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen, gewerblichen Baustellen, gewerblichen und nicht gewerblichen Wärmepumpen/Klimaanlagen und anderen anlagenbezogenen Lärm nicht gewerblicher Anlagen.
Gerüche:
Gerüche ausgehend von gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlagen (keine Zuständigkeit bei Gerüchen durch das Ausbringen von Gülle, Dünger, usw.)
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ordnungsbehörde bei Ihrer Stadt bzw. Gemeindeverwaltung bei:
Lärm:
Verhaltensbezogener Lärm wie z. B. Gartengeräte, Haustiere, private und öffentliche Feiern, Veranstaltungen im Gastronomiegewerbe.
Gerüche:
Gerüche ausgehend nicht gewerblichen Ursprungs z. B. Grillgeruch, Kleinfeuerungsanlagen (Kamine und Öfen), Kompost des Nachbarn o. ä.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Bauen und Wohnen Immissionsschutz
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6352
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Fax: +49 2452 1388-6352
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Telefon: +49 2452 13-6353
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Fax: +49 2452 1388-6353
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Telefon: +49 2452 13-6336
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Fax: +49 2452 1388-6336
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Telefon: +49 2452 13-6327
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Fax: +49 2452 1388-6327
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Telefon: +49 2452 13-6351
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Fax: +49 2452 1388-6351